Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen Nutzer nicht einfach über die Verwendung von Cookie in Kenntnis gesetzt werden, sondern dem Einsatz von Tracking-Technologien und Cookies zu Marketingzwecken aktiv zustimmen können. Aber welche Cookies setzt meine Website eigentlich?
Cookie-Banner sind allgegenwärtig. Und sie nerven. Technische Dienstleister, Plugin-Anbieter und Anwälte verdienen sich eine goldene Nase. Die Unsicherheit der Website-Betreiber wird schamlos ausgenutzt. Dabei fehlt es an Aufklärung, ob überhaupt so ein Banner mit der Funktion zur aktiven Zustimmung notwendig ist.
Kaum ein Betreiber weiß wirklich, ob und welche Cookies von der eigenen Website gesetzt werden. Aus Unsicherheit und der Angst vor Abmahnungen wird dann ein kostenpflichtiger Service integriert.
Nicht jede Website braucht einen Cookie-Hinweis
Tatsächlich benötigt nicht jede Website einen Cookie-Hinweis. Wenn eine Website keine Tracking-Technologien einsetzt oder nur essenzielle Cookies verwendet, die für den Betrieb der Website notwendig sind, ist ein solcher Hinweis nicht erforderlich. Zum Beispiel funktioniert Google Analytics 4 auch ohne Cookies und erfordert in diesem Fall keinen Cookie-Hinweis.
Ein ganz anderes Thema ist dabei die Kommunikation integrierte Dienste mit Servern aus dem EU-Ausland. Beim Einsatz solcher Cookie-freien Services wie Google Analytics 4 ist die eigene Datenschutzbestimmung viel wichtiger als ein Cookie Banner. Dafür habe ich eine Anleitung für den Text der Datenschutzbestimmungen bereitgestellt.
Wie finde ich heraus, ob meine Website einen Cookie-Hinweis braucht?
Um herauszufinden, ob und welche Cookies meine eigene Website setzt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Browser-Tools: Fast alle modernen Browser bieten Entwicklerwerkzeuge an, mit denen man sich die gesetzten Cookies anzeigen lassen kann.
- Online-Tools: Es gibt zahlreiche Online-Dienste, die einen Cookie-Check anbieten. Diese analysieren die Website und geben einen Bericht über die verwendeten Cookies aus.
- Manuelle Prüfung: In den meisten Fällen kann man auch im Quellcode der Website oder in den Einstellungen der verwendeten Plugins nachsehen, ob Cookies gesetzt werden.
Fazit: Cookie-Banner sinnvoll einsetzen
Eigentlich ist die Idee zum Schutz der Leser/Benutzer grundsätzlich gut. Sie wird aber weder einheitlich noch besonders klug durchgesetzt. Die Gesetzte sind dafür zu schwammig und damit gab es viel Raum für Interpretationen. Anwälte haben Angst verbreitet, um die eigene Beratungsleistung zu verkaufen. Denn jeder Webseiten-Betreiber wurde zu einer Lösung verpflichtet, ohne dass die Umsetzung klar vorgegeben wurde. So kam es zu unzähligen Varianten, von denen die wenigsten im Sinne der DSGVO wirklich korrekt umgesetzt wurden. Denn der Status zur Zustimmung wird ebenfalls in einem Cookie gespeichert. Auch der initiale Aufruf solcher Cookie-Banner wird häufig über einen Tag Manager gesteuert. Auch der kommuniziert mit externen Servern.
Bei richtiger Umsetzung kommen die Website-Betreiber ihrer Informationspflicht nach und schaffen damit Rechtssicherheit. Dafür nimmt man einen erheblichen Nervfaktor in Kauf, denn Cookie-Banner können die Benutzererfahrung stören und von den eigentlichen Inhalten der Website ablenken. Außerdem kann es für Website-Betreiber schwierig sein, den Überblick über die verschiedenen Cookie-Kategorien und die Einwilligungserfordernisse zu behalten. Die Komplexität ist nicht zu unterschätzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Cookie-Banner eine wichtige Rolle im Rahmen der DSGVO spielen, aber nicht in jedem Fall notwendig sind. Es ist wichtig, sich mit den eigenen Website-Inhalten und den eingesetzten Technologien auseinanderzusetzen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. So kann ich sicherstellen, dass meine Website DSGVO-konform ist und gleichzeitig ein angenehmes Nutzungserlebnis für meine Besucher bietet.